AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von
HANNO REITSCHMIDT
§ 1 - Geltungsbereich / Allgemeines
(1) Diese Bedingungen gelten als Grundlage aller Vertragsbeziehungen zwischen Hanno Reitschmidt und den Auftraggebern. Sie gelten auch für Auskünfte, Beratungen und die Beseitigung von Störungen.
(2) Gegenbestätigungen des Vertragspartners mit Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Art und Umfang der Leistungen von Hanno Reitschmidt ergeben sich aus den Kostenvoranschlägen, den Auftragsformularen, der Auftragsbestätigung, sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im übrigen darf sich Hanno Reitschmidt Dritter als Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei der Erbringung ihrer Vertragsleistungen bedienen.
§ 2 - Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder durch einen schriftlichen Auftrag durch Gegenzeichnung oder schriftlicher Bestätigung durch Hanno Reitschmidt zustande; ferner durch die tatsächliche Bereitstellung oder Erbringung der Leistung durch Hanno Reitschmidt.
§ 3 - Fristen, Termine, Abnahme
(1) Fristen und Termine werden nur aufgrund schriftlicher Bestätigung durch Hanno Reitschmidt verbindlich. Sie können sich bei einem von Hanno Reitschmidt nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und vorübergehenden Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum ändern.
(2) Der Zeitpunkt der Bereitstellung der vertraglichen Leistung hängt im übrigen auch von den Fristen und Terminen der zur Leistungserbringung von Hanno Reitschmidt notwendig beteiligter externer Dienstleister und Lieferanten ab. Für den Fall, dass sich die von Hanno Reitschmidt gegenüber dem Auftraggeber geschuldete Leistung aufgrund der Termine und Fristen dieser beteiligten Dritten über den vereinbarten Erfüllungszeitpunkt hinaus verzögern sollte, verpflichtet sich Hanno Reitschmidt, den Auftraggeber hierüber unverzüglich und rechtzeitig zu informieren.
(3) Soweit der Auftraggeber seinen Pflichten gegenüber Hanno Reitschmidt nicht nachkommt, verlängern sich die Bereitstellungsfristen mindestens um den Zeitraum der Verzögerung unbeschadet der Rechte von Hanno Reitschmidt wegen Verzuges durch den Auftraggeber.
(4) Die Vertragsleistung von Hanno Reitschmidt gilt als vollständig erbracht, wenn der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige durch Hanno Reitschmidt die Abnahme nicht schriftlich verweigert oder innerhalb dieser 10 Tage die Leistung tatsächlich nutzt oder beginnt, tatsächlich zu nutzen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Abnahmeverweigerung.
§ 4 - Vertragsbasis / Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung zur Sicherstellung der technischen Voraussetzungen und Anforderungen, um die Erbringung der von Hanno Reitschmidt geschuldeten vertraglichen Leistungen zu ermöglichen. Falls Hanno Reitschmidt feststellt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Auftraggebers nicht ausreichen, kann Hanno Reitschmidt die Erbringung der Leistungen abbrechen und vom zugrunde liegenden Vertrage zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber daraus irgendwelche Ansprüche entstünden.
(2) Der Auftraggeber hat darüber hinaus nach Abschluss der ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch Hanno Reitschmidt gegen alle Arten von Datenverlust, Betriebsstörungen und Übermittlungsfehlern die notwendigen eigenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und jegliche betriebsfremden und unberechtigten Programmeingriffe zu unterlassen, da Hanno Reitschmidt hierfür keine Haftung übernehmen kann.
(3) Schäden und Mängel, die sich unmittelbar nach der Leistungserbringung durch Hanno Reitschmidt zeigen, hat der Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Hierbei sind von ihm alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine wirksame Feststellung der Mängel und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen.
§ 5 - Überlassung an - / Nutzung durch Dritte
Im Falle der Überlassung der von Hanno Reitschmidt erbrachten Vertragsleistungen durch den Auftraggeber an Dritte haftet der Auftraggeber selbst für alle hieraus entstehenden Schäden. Die gilt auch, soweit er die von Hanno Reitschmidt erbrachte Vertragsleistung für Dritte und deren Zwecke nutzt.
§ 6 - Zahlungsbedingungen
Rechnungen von Hanno Reitschmidt sind vierzehn Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeglichen Abzug fällig.
§ 7 - Einwände gegen Rechnungen
Einwände jeglicher Art gegen die von Hanno Reitschmidt erstellte Rechnung oder Teile der Rechnung hat der Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rechnung Hanno Reitschmidt schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung.
§ 8 - Zahlungsverzug / Aufrechnungs- / Zurückbehaltungsrechte
(1) Hanno Reitschmidt hat das Recht, Fälligkeitszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber fünf Prozent ab Verzugseintritt dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges behält Hanno Reitschmidt sich vor.
(2) Wird eine vertraglich vereinbarte Vergütung für Hanno Reitschmidt nicht rechtzeitig beglichen, kann Hanno Reitschmidt jegliche weitere Leistung zurückbehalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fälligstellen. Leistet der Auftraggeber auch auf eine schriftliche Mahnung mit angemessener Fristsetzung trotz Fristablaufes nicht vollständig, ist Hanno Reitschmidt berechtigt, den Vertrag teilweise oder ganz ordentlich zu kündigen.
§ 9 - Service und Gewährleistung durch Hanno Reitschmidt
(1) Soweit im Einzelvertrag über konkrete Leistungen von Hanno Reitschmidt nichts anderes abweichend geregelt ist, übernimmt Hanno Reitschmidt die Gewährleistung im Rahmen des gesetzlich Vorgegebenem. Zusicherungen durch Hanno Reitschmidt bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im übrigen der Schriftform.
(2) Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Erbringung der betroffenen, ursprünglichen Leistung.
§ 10 - Entgeltpflicht für sonstige Leistungen
(1) Leistungen außerhalb des vertraglich ausdrücklich vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand berechnet.
(2) Hanno Reitschmidt stellt beispielsweise gesondert in Rechnung:
- den Aufwand für die Diagnose und die Beseitigung von Störungen, Schäden und / oder Mängeln, die auf einen nicht vertrags- und zweckbestimmten Gebrauch der von Hanno Reitschmidt eingerichteten Hardware-und Softwareleistungen oder auf sonstige, von Hanno Reitschmidt nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind;
- die Aufwendung für die Überprüfung der von Hanno Reitschmidt erbrachten Vertragsleistungen nach einer Störungsmeldung des Auftraggebers, wenn sich herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtung von Hanno Reitschmidt vorliegt und der Schaden oder Mangel im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt.
§ 11 - Kündigung bei Dienst - / Geschäftsbesorgungsverhältnis
Ist zwischen den Vertragsparteien ein Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrag von unbestimmter Dauer ohne Mindestlaufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
§ 12 - Vorzeitige Vertragsbeendigung / Schadensersatz
(1) Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis ohne wichtigen Grund vor Annahme der Leistung oder bevor die vertragsgemäße Leistung von Hanno Reitschmidt erfüllt wurde bzw. verhindert der Auftraggeber durch von ihm zu vertretendes Verhalten, dass Hanno Reitschmidt seine Leistung gehörig erbringt, so dass Hanno Reitschmidt den Vertrag vorzeitig kündigt, so hat er Hanno Reitschmidt die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen.
(2) Darüber hinaus ist Hanno Reitschmidt berechtigt, vom Auftraggeber eine Schadenspauschale in Höhe von 10 Prozent der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Hanno Reitschmidt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 13 - Außerordentliche Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund für Hanno Reitschmidt gilt erhebliches vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers. Dazu gehört insbesondere die Absicht des Auftraggebers, mit Hilfe der von Hanno Reitschmidt erbrachten Vertragsleistung rechts - oder sittenwidrige Inhalte im Internet oder WWW zu verbreiten / zu veröffentlichen oder bereitzustellen, die geeignet sind, berechtigte zivilrechtliche und / oder strafrechtliche Folgen auszulösen.
§ 14 - Höhere Gewalt
Hanno Reitschmidt ist von seiner vertraglichen Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind.
§ 15 - Haftung von Hanno Reitschmidt für seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- -und Verrichtungsgehilfen
(1) Hanno Reitschmidt haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Vermögensschäden. Darüber hinaus haftet Hanno Reitschmidt für Sach- und Vermögensschäden, soweit diese auf der Verletzung einer von Hanno Reitschmidt zugesicherten Eigenschaft oder einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von Hanno Reitschmidt beruhen.
(2) Hanno Reitschmidt haftet nicht für Schäden, die durch unbefugtes und nicht sachgemäßes Verhalten des Vertragspartners entstehen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften (z.B. Produkt-HG) bleibt unberührt. Diese Haftungsregeln gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter von Hanno Reitschmidt sowie deren Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
§ 16 - Leistungspflicht von Hanno Reitschmidt bei Vorleistungen Dritter
Die vertragliche Verpflichtung von Hanno Reitschmidt zur Erbringung oder Bereitstellung einer Leistung steht unter dem Vorbehalt, daß erforderliche Vorleistungen Dritter, deren sich Hanno Reitschmidt zur Erfüllung bedient oder notwendig bedienen muss, oder deren Genehmigungen tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechendem Qualitätsstandard erfolgen - es sei denn Hanno Reitschmidt hat bei der Auswahl grob fahrlässig gehandelt.
§ 17- Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Hanno Reitschmidt beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Rechtsgrundlage im Umgang mit personenbezogenen Daten des Vertragspartners ist unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), soweit einschlägige Regelungen betroffen sind, das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie die Teledienstunternehmensdatenschutzverordnung (TDSV) und das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG).
(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die sachlichen und persönlichen Auftragsdaten gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Durchführung des Vertrages notwendig ist.
(3) Hanno Reitschmidt und der Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten und von dem jeweils anderen Vertragspartner als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren fort. Beide Vertragspartner werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern auferlegen.
(4) Als vertraulich gelten Informationen insbesondere dann, wenn Unterlagen und / oder Datenträger mit der Erklärung an den Empfänger übergeben werden, dass dieser die darin enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln habe und einen entsprechenden Vertraulichkeitsvermerk aufweisen. Als vertraulich gelten darüber hinaus die Kenntnisse die Hanno Reitschmidt bei der Erbringung und Bereitstellung der Vertragsleistungen gewinnt.
(5) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die nachweislich
- dem die Informationen offenlegenden Partner vor Kenntnisgabe durch den anderen Partner bekannt oder zugänglich gemacht waren oder
- dem die Informationen offenlegenden Partner nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekanntgegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen oder
- infolge von Veröffentlichungen oder anderweitigem Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisnahme wurden.
§ 18 - Keine Haftung von Hanno Reitschmidt bei rechtswidriger Nutzung der Vertragsleistung durch den Auftraggeber für / und / oder durch Dritte
(1) Soweit der Auftraggeber die von Hanno Reitschmidt erbrachte oder bereitgestellte Vertragsleistung zur Verbreitung und Veröffentlichung rechts- und / oder sittenwidriger Inhalte im Internet sowie zum Anbieten und Bereitstellen rechts- und / oder sittenwidriger Dienstleistungen oder Waren im Rahmen des E-Commercing nutzt, ist eine Haftung von Hanno Reitschmidt hierfür ausgeschlossen. Für eine diesbezügliche Verwendung der Vertragsleistungen ist Hanno Reitschmidt nicht verantwortlich.
(2) Das gleiche gilt, soweit der Auftraggeber die von Hanno Reitschmidt erbrachten Vertragsleistungen für die unter (1) beschriebenen Zwecke an Dritte überlässt. Der Auftraggeber haftet selbst für alle hieraus entstehenden Rechtsfolgen wie Schadensersatz, Unterlas-sungsansprüche sowie strafrechtliche Verfolgung. Dies gilt auch, soweit er von Hanno Reitschmidt erbrachte Vertragsleistungen in der unter (1) genannten Weise für Dritte nutzt.
§ 19 - Bonitätsprüfung und Sicherheitsleistung
(1) Hanno Reitschmidt behält sich vor, in erforderlichen Fällen vor Vertragsannahme die Bonität des Auftraggebers unter Einhaltung der hierfür maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen.
(2) Ergeben sich aufgrund der Bonitätsprüfung begründete Zweifel an der Bonität des Auftraggebers, kann Hanno Reitschmidt die Vertragsannahme von der Leistung einer angemessenen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstitutes, mindestens aber einer deutschen Großbank oder Sparkasse abhängig machen.
(3) Erbringt der Vertragspartner die Sicherheitsleistung nicht oder würde diese keinen ausreichenden Schutz vor Forderungsausfällen bieten oder liegt ein sonst schwerwiegender Grund vor, behält sich Hanno Reitschmidt vor, bereits angebahnte Vertragsverhandlungen ohne Anerkennung einer Ersatzpflicht abzubrechen und einen Antrag zum Vertragsschluss abzulehnen.
§ 20 - Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen von vertraglichen Vereinbarungen zwischen Hanno Reitschmidt und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
(2) Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. Bis dahin gilt eine solche Regelung als vereinbart. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.
§ 21 - Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) Im Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
(2) Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Düsseldorf Erfüllungsort und Gerichtsstandort.

 

 
 
 
 
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